Allgemeine Bestimmungen für die Überlassung und Benutzung vom Clubhaus des BLACK THUNDER MC SWITZERLAND
Der Club kann jederzeit und ohne Angaben von Gründen die Bestimmungen ändern oder erweitern.
Die Höhe der Miete beträgt 450.- Fr.
Den Mitgliedern des Black Thunder MC ist der Zutritt ins Clubhaus jederzeit möglich und zu gewähren.
Die Übernahme und Abgabe des Clubhauses erfolgt immer mit einem verantwortlichen Mitglied des Black Thunder MC.
Das Clubhaus inkl. WC (und Küche wenn gebraucht) und die Umgebung sind nach der Veranstaltung durch den Mieter zu reinigen/aufzuräumen.
Beim Verlassen des Clubhauses und des Clubareals ist auf äusserste Ruhe zu achten! Die Wegfahrt mit den Motorfahrzeugen hat mit absoluter Rücksicht auf die Anwohner zu erfolgen. Ab 24.00 Uhr muss das Garagentor geschlossen werden. Auf eine normale Lautstärke im Clubhaus, auf dem Vorplatz sowie im ganzen Felbenmaad ist zu achten.
Es werden keine Veranstaltungen mit Eintritt genehmigt.
Die Festbestuhlung ist für max. 130 Personen. Notausgänge unbedingt freihalten!!
Die Getränke für die Bewirtung laufen über den Club. Auf den Einkaufspreis für die Getränke werden 10% aufgeschlagen.
Geschirr in Küche ist vorhanden für max. 120 Pers. (Teller, Messer, Gabel, Löffel). Unkostenbeitrag pro Gedeck 0.50 Fr. Beschädigtes Geschirr wird verrechnet.
Eine Kaffeemaschine ist vorhanden und kann benutzt werden. Kosten pro Kaffee 1.50 Fr.
Der Mieter haftet dem Club gegenüber für alle über die übliche Abnützung hinausgehenden Beschädigungen, Verluste oder Verunreinigungen des Clubhauses ohne Rücksicht darauf, ob sie durch ihn oder durch Besucher der Veranstaltung entstanden sind. Diese werden vom Club auf Kosten des Mieters behoben.
Der Mieter hat für alle Schadenersatzansprüche einzutreten, die anlässlich einer Veranstaltung gegen den Club erhoben werden.
Eine Haftung des Black Thunder MC für die aufbewahrte Garderobe, für sonstige Wertgegenstände sowie für die auf Parkplätzen abgestellten Fahrräder und Motorfahrzeuge ist ausgeschlossen.
Für vom Mieter eingebrachte Sachen übernimmt der Club keine Haftung. Die Benützung und Lagerung erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Mieters.
Das Clubhaus muss bis spätestens Dienstag auf der folgenden Woche nach der Veranstaltung oder nach Anweisung des Clubs gereinigt werden.
Sämtlich entstandener Müll muss vom Mieter selbst entsorgt und mitgenommen werden. Alternativ kann die Entsorgung durch den Club übernommen werden, die Kosten dafür betragen 20.- Fr pauschal.
Beleuchtung, Heizung und Lüftung richten sich nach dem jeweiligen Bedürfnis. Ihr Umfang wird vom Club festgelegt.
Die Benützung des Mietobjektes beginnt am Miet-Tag ab 09.00 Uhr.
Der gesamte obere Stock gehört zum Privatbereich des Black Thunder MC Switzerland und darf nicht genutzt / betreten werden.